Zunächst wurde die Vermietung einer Teilfläche in Auftrag gegeben. Aber im Folgenden aufgrund familiärer Veränderungen der Komplettverkauf beauftragt.
Wie sich im Zuge des Aufbereitungsprozesses herausstellte, wurde der Verkauf massiv beeinträchtigt.
Aufgrund diverser Behördenfehler wurde beinahe 60 Jahre in der Vergangenheit eine Zufahrtsstrraße im Grundbuch nicht mehr als offizieller Zuweg erfasst; ein Geh-/Fahrtrecht, welches nie angezweifelt wurde, wurde schlichtweg aufgrund eines Übertragungsfehlers vergessen.
Die Wiedereintragung gestaltet sich recht schwierig, da zum einen eine Lösung mit den Behörden erarbeitet werden musste und zum anderen die Neueintragung mit diversen Anliegern angestrebt, besprochen und verrhandelt werden musste.
Schlussendlich wurde das Geh-/Fahrtrecht wieder eingetragen, die Entwicklung des Grundstücks vorangetrieben und der Verkauf konnte realisiert werden.
Nach dem der Ausgang aller Anstrengungen mitunter ungewiss war, sind nun alle beteiligten Parteien sehr glücklich, dass der Verkauf abgeschlossen ist, und ein neues Kapitel aufgeschlagen werden kann.